St. Anna Stiftung

Jetzt unterstützen

Kreissparkasse Limburg
BLZ 511 500 18   KTO: 40 45 04 13
IBAN DE 12511500180040450413
BIC HELADEF1LIM

Der Zahlungsempfänger ist St. Anna Stiftung Hadamar

Menschen brauchen Orte, an denen sie sich gut aufgehoben und verstanden fühlen, gerade dann, wenn es schwierig wird. Die Sankt Anna Stiftung Hadamar engagiert sich seit 1829 für eine menschliche, wohnortnahe Gesundheitsversorgung. Als gemeinnützige Stiftung unterstützen wir das Gesundheitszentrum St. Anna dort, wo Versorgung unverzichtbar ist, aber nicht ausreichend finanziert wird. Damit gute Medizin und Pflege nicht an Grenzen stößt, nur weil ein ländlicher Raum wirtschaftlich andere Bedingungen bietet als eine Großstadt.

Warum eine Stiftung für die Gesundheitsversorgung in Hadamar unverzichtbar ist

Gesundheitsversorgung ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr - besonders nicht in ländlichen Regionen wie unserer. Krankenhäuser und Gesundheitszentren tragen eine enorme Verantwortung, doch viele Leistungen, die für Patientinnen und Patienten wichtig sind, werden von den Kostenträgern nur teilweise oder gar nicht refinanziert. Freigemeinnützige Einrichtungen dürfen zudem keine Gewinne erwirtschaften. Sie müssen jeden Euro in die Versorgung zurückgeben und geraten genau deshalb immer wieder an Grenzen, wenn es um Investitionen, moderne Ausstattung oder zusätzliche Angebote geht, die Menschen gut tun, aber nicht im Budget vorgesehen sind.

Genau an dieser Stelle übernimmt die Sankt Anna Stiftung Verantwortung. Sie ist aus dem Geist christlicher Fürsorge entstanden und aus der Überzeugung, dass jeder Mensch Würde besitzt und in Krankheit besondere Zuwendung braucht. Diese Haltung prägt die Stiftung bis heute. Christliche Nächstenliebe bedeutet dabei konkrete Verantwortung: dort hinzusehen, wo Menschen Unterstützung brauchen, und dort zu handeln, wo Strukturen an ihre Grenzen stoßen.

Seit 1829 sorgt die Stiftung dafür, dass Hadamar und die umliegenden Gemeinden eine verlässliche, menschliche und wohnortnahe Gesundheitsversorgung behalten. Was damals als Ausdruck gelebter Barmherzigkeit begann, zeigt sich heute in Projekten, die Patientinnen und Patienten entlasten, Angehörigen Halt geben und Mitarbeitende stärken. 

Seit 2001 trägt die Stiftung diese Verantwortung gemeinsam mit der Stiftung St. Vincenz-Hospital Limburg auch strukturell. Beide Stiftungen sind Gesellschafterinnen der Krankenhausgesellschaft St. Vincenz – der Betreiberin des Gesundheitszentrums St. Anna sowie der Krankenhäuser in Limburg und Diez. Aus mehr als 190 Jahren Engagement ist so ein tragfähiger Verbund entstanden, der moderne Medizin, christliche Werte und regionale Verantwortung miteinander in Einklang bringt.

Damit gute Medizin nicht an Strukturen scheitert und Menschen in unserer Region die Versorgung bekommen, die sie brauchen und verdienen.

Bürgermeister Michael Ruoff – Vorsitzender

Wie Sie die Sankt Anna Stiftung unterstützen können

Gute Gesundheitsversorgung entsteht nicht allein durch Gebäude oder Technik. Sie entsteht durch Menschen und durch die Bereitschaft, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Viele der Angebote, die Patientinnen und Patienten im Alltag entlasten, Angehörigen gut tun oder Mitarbeitende stärken, sind nicht refinanziert. Sie werden möglich, weil Menschen aus der Region sagen: Das ist uns wichtig.

Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, genau diese Lücken zu schließen. Jeder Beitrag – ob groß oder klein – trägt dazu bei, dass das Gesundheitszentrum St. Anna mehr tun kann, als das Nötigste. Sie ermöglichen Projekte, die unmittelbar bei den Menschen ankommen: von moderner Ausstattung über Aufenthaltsbereiche, die gut tun, bis hin zu Angeboten, die Zeit, Zuwendung und Sicherheit schenken.

Eine Spende unterstützt dort, wo der Bedarf gerade am größten ist. Sie fließt in konkrete Projekte, die Patientinnen und Patienten zugutekommen, und stärkt die Versorgung in Hadamar und der Region nachhaltig.

Unser Spendenkonto für Spenden und Zustiftungen:

Kreissparkasse Limburg
BLZ 511 500 18   KTO: 40 45 04 13
IBAN DE 12511500180040450413
BIC HELADEF1LIM

Der Zahlungsempfänger ist St. Anna Stiftung Hadamar

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital und schaffen eine dauerhafte Grundlage für unsere Arbeit. Ihr Beitrag wirkt nicht nur heute, sondern Jahr für Jahr – ein Vermächtnis für die Gesundheit der Region.

Unser Spendenkonto für Zustiftungen:

Kreissparkasse Limburg
BLZ 511 500 18   KTO: 40 45 04 13
IBAN DE 12511500180040450413
BIC HELADEF1LIM

Der Zahlungsempfänger ist St. Anna Stiftung Hadamar

Manche Menschen möchten über ihr eigenes Leben hinaus etwas Gutes bewirken. Eine Testamentsspende ermöglicht es, die regionale Gesundheitsversorgung dauerhaft zu stärken und ein persönliches Zeichen der Verbundenheit zu setzen.

Geburtstage, Jubiläen oder besondere Anlässe bieten die Möglichkeit, auf Geschenke zu verzichten und stattdessen um Spenden für die Stiftung zu bitten. Eine schöne Art, Freude zu teilen und gleichzeitig etwas Bleibendes zu schaffen.

Unternehmen aus der Region können mit einer Spende oder Partnerschaft zeigen, dass ihnen die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und der Menschen vor Ort am Herzen liegt. Gemeinsam lassen sich Projekte realisieren, die ohne Unterstützung nicht möglich wären.

Nicht jede Unterstützung ist finanziell. Auch Zeit, Ideen oder fachliche Expertise können viel bewirken – in Projekten, Aktionen oder im Umfeld des Gesundheitszentrums St. Anna.

Ganz gleich, wie Sie uns unterstützen möchten: Jeder Beitrag stärkt die Gesundheitsversorgung in unserer Region. Und er zeigt den Menschen, die hier leben, arbeiten und behandelt werden, dass sie nicht allein sind. Sprechen Sie uns gerne an info@sankt-anna-stiftung.de. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich eine Förderung vorstellen können.

Das Gesundheitszentrum St. Anna

Das Gesundheitszentrum St. Anna beheimatet spezialisierte Facharztpraxen. Ein sinnvoller Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten in dem St. Anna benachbarten Ärztehaus garantiert bestmögliche medizinische Versorgung und Betreuung im ländlichen Raum.

Für die Patientinnen und Patienten sind insbesondere die kurzen Wege von Vorteil. Die eng verzahnte Kommunikation und Zusammenarbeit der Ärzte und Therapeuten ermöglichen eine besonders individuelle Behandlung.

Unsere Projekte – dort, wo Unterstützung unmittelbar ankommt

Die Sankt Anna Stiftung fördert Projekte, die die Gesundheitsversorgung in Hadamar und der Region spürbar verbessern. Manche dieser Maßnahmen sind klein und wirken im Alltag – andere sind groß und prägen die Versorgung über Jahrzehnte. Gemeinsam haben sie eines: Sie wären ohne zusätzliche Unterstützung nicht möglich.

St. Anna Stiftung – fast 200 Jahre gelebte Fürsorge in Hadamar

Die Sankt Anna Stiftung blickt auf eine Geschichte zurück, die weit über Zahlen und Jahresangaben hinausgeht. Sie beginnt 1829 – in einer Zeit, in der Krankheit oft existenzielle Angst bedeutete und medizinische Versorgung nicht selbstverständlich war. Aus dem Geist christlicher Fürsorge entstand damals das Anna‑Haus: ein Ort, an dem Menschen Schutz fanden, Pflege erhielten und Zuwendung erfuhren. Die Idee dahinter war einfach und zugleich kraftvoll: Niemand soll in Not allein bleiben.

Über Generationen hinweg wurde das Anna‑Haus zu einem festen Bestandteil des Lebens in Hadamar. Hier wurden Kinder geboren, Kranke gesund gepflegt, Sterbende begleitet. Viele Familien verbinden persönliche Erinnerungen mit diesem Ort – an Momente der Hoffnung, der Sorge, der Dankbarkeit. Die kleine Kapelle, die Atmosphäre des Hauses und die Geschichten, die sich über Jahrzehnte angesammelt haben, machen deutlich, wie tief die Stiftung in der Region verwurzelt ist.

Der Verwaltungsrat der Sankt Anna Stiftung – Verantwortung für die Gesundheit der Region

Die Sankt Anna Stiftung wird von Menschen getragen, die sich mit Hadamar und der Region eng verbunden fühlen. Der Verwaltungsrat verwaltet das Stiftungsvermögen, achtet auf die Umsetzung des Stifterwillens und entscheidet darüber, welche Projekte gefördert werden. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich – aus Überzeugung und mit dem Anspruch, die Gesundheitsversorgung vor Ort nachhaltig zu stärken.

Eine Stiftung mit klarer Verantwortung

Die Sankt Anna Stiftung ist eine rechtsfähige Körperschaft, gegründet „für die Ewigkeit“. Seit der Namensänderung im Jahr 2016 trägt sie den Namen, der ihre historische Wurzel im Anna‑Haus sichtbar macht. Ihr Auftrag ist unverändert: Sie wirkt für die regionale Gesundheitsversorgung und unterstützt das Gesundheitszentrum St. Anna dort, wo öffentliche Mittel nicht ausreichen.

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat besteht aus berufenen, entsandten und für fünf Jahre gewählten Mitgliedern. Diese Struktur sorgt für Transparenz, regionale Verankerung und eine breite Perspektive auf die Bedürfnisse der Menschen in Hadamar und Umgebung.

Aktuelle Mitglieder des Verwaltungsrats:

  • Michael Ruoff, Bürgermeister der Stadt Hadamar – Vorsitzender
  • Pfarrer Stephan Gras, St. Johannes Nepomuk Hadamar
  • Hans Beresko, Bürgermeister a.D., Ahlbach
  • Pfarrer i.R. Dieter Lippert, Dreikirchen
  • Max Prümm, Geschäftsführer Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V.
  • Rechtsanwalt Erwin Reuhl, Niederhadamar
  • Heinz Valentin, Direktor i.R., Hadamar
  • Julia Kleine

Satzung der St. Anna-Stiftung

Die St. Anna Stiftung ist eine aus dem Geiste christlicher Nächstenliebe entstandene und in diesem Geiste tätige Stiftung, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Zweck und Aufgabe der Stiftung war es zunächst, gemäß dem Willen des Stifters nach Möglichkeit sechs unbescholtenen katholischen Personen weiblichen Geschlechts freie Unterkunft und Verpflegung in dem ehemaligen Nonnenkloster Sankt Anna – Haus entsprechend den in der Stiftungsurkunde vom 15. Mai 1829 gegebenen Anweisungen zu gewähren.

In Anpassung an die zu Lebzeiten des Stifters nicht überschaubare Fortentwicklung und in Übereinstimmung mit seinem mutmaßlichen Willen ist Zweck der Stiftung das karitative Hilfehandeln an kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession, Rasse und Nationalität als Ausdruck christlicher Nächstenliebe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung caritativer Heime und Einrichtungen zur Aufnahme und Betreuung von kranken, hilfs- und/oder pflegebedürftigen Menschen durch eine andere regional ansässige steuerbegünstigte Körperschaft.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften zeitnah zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden. Freie oder zweckgebundene Rücklagen können, soweit steuerrechtlich zulässig, gebildet werden. Freie Rücklagen dürfen ganz oder teilweise dem Vermögen zugeführt werden.
Dem Stiftungsvermögen zuzuführen sind Zuwendungen, die dazu durch den Zuwendenden oder aufgrund eines zweckgebundenen Spendenaufrufs der Stiftung bestimmt sind. Zuwendungen von Todes wegen, die vom Erblasser nicht ausdrücklich zur zeitnahen Erfüllung des Stiftungszwecks bestimmt sind, dürfen dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

Die Verwaltung der Stiftung liegt in den Händen eines Verwaltungsrates, der die Stiftung mit Sorgfalt eines Treuhänders ehrenamtlich verwaltet.

Der Verwaltungsrat ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

1. ständige Mitglieder des Verwaltungsrates sind:

  • der jeweilige Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Nepomuk Hadamar
  • der jeweilige Bürgermeister der Stadt Hadamar

2. nichtständige in den Verwaltungsrat entsandte Mitglieder sind:

  • ein vom Caritasverband für den Bezirk Limburg e.V. entsandtes und vom Verwaltungsrat der Stiftung bestätigtes Mitglied
  • ein vom Verwaltungsrat der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes Nepomuk Hadamar entsandtes und vom Verwaltungsrat der Stiftung bestätigtes Mitglied

Beim Ausscheiden eines nichtständigen in den Verwaltungsrat entsandten Mitgliedes wird das Ersatzmitglied durch die jeweilige Institution bestimmt und vom Verwaltungsrat bestätigt. Die Bestätigung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss einer ordnungsgemäß eingeladenen Sitzung des Verwaltungsrates.

3. nichtständige gewählte Mitglieder des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat wählt vier weitere nichtständige Mitglieder. Diese von dem Verwaltungsrat zu wählenden nichtständigen Mitglieder werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitsbeschluss einer ordnungsgemäß eingeladenen Sitzung des Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, vertritt die Stiftung nach außen.
Sind sowohl der Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert, so kann die Stiftung auch durch zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrates vertreten werden.
Ein Dritter muss nicht prüfen, ob diese Voraussetzungen der Verhinderung gegeben sind. Dies ist nur eine Einschränkung im Innenverhältnis.
Erklärungen, durch die die Stiftung verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform.
Der Verwaltungsrat kann die Durchführung der laufenden Verwaltung durch Beschluss mit einer Mehrheit von dreiviertel einer ordnungsgemäß eingeladenen Sitzung des Verwaltungsrates auf einen Dritten übertragen.

Im Innenverhältnis besteht für jede Vertretung der Stiftung die Bindung gegenüber den Beschlüssen des Verwaltungsrates, soweit nicht eine allgemeine Ermächtigung zur Durchführung der Verwaltungsaufgaben besteht.

Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden und bei seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung – spätestens 3 Tage vor der Sitzung – schriftlich einberufen und zwar so oft eine Veranlassung dazu vorliegt oder wenn mindestens 4 Mitglieder die Einberufung schriftlich beantragen.
Der Verwaltungsrat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit nicht in dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die des stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Der Verwaltungsrat kann in einfachen Fällen auch im Umlaufverfahren beschließen, wenn niemand widerspricht.
Alle Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten und nach Genehmigung vom Vorsitzenden niederzuschreiben.

Der Verwaltungsrat kann nach seiner Maßgabe Entscheidungen delegieren.
Die Entscheidung über folgende Angelegenheiten kann der Verwaltungsrat nicht delegieren:

  • Benennung der Vertreter für den Verwaltungsrat der Krankenhausgesellschaft St. Vincenz mbH,
  • wesentliche Aus- und Umgestaltung der Stiftung,
  • Beschlussfassung über die Grundsätze zur Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens,
  • Feststellung des Jahresabschlusses der Stiftung,
  • Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundstücken sowie Bestellung,
  • Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken,
  • sonstige Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung.

Der Verwaltungsrat hat ein Verzeichnis des Stiftungsvermögens zu führen, das zu aktualisieren und von dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
Das Stiftungsvermögen ist in Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführt.

1. Sitz der Stiftung

Die Stiftung hat ihren Sitz in Hadamar.

2. Verfassungsänderung

Der Verwaltungsrat kann die Änderung der Satzung der Stiftung mit Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder beschließen.

3. Auflösung der Stiftung/Vermögensanfall

Der Verwaltungsrat kann die Aufhebung der Stiftung mit Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder beschließen.

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die katholische Kirchengemeinde Sankt Johannes Nepomuk Hadamar, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke unter Beachtung der letztwilligen Verfügung des Stifters und nach dieser Stiftungssatzung zu verwenden hat.
Die Neufassung der Stiftungssatzung der St. Anna Stiftung zu der am 04.08.2015 vom RP Giessen (AZ II 21-25d-04/11-(3)-4) genehmigten Fassung ist vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 10.07.2015 beschlossen worden. Sie tritt mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde in Kraft.

Neues aus der St. Anna Stiftung