Ethik- Komitee
06431 292-7642
KEK@st-vincenz.de
Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen in der Patientenversorgung von heute immer wieder große Fragen auf:
Welcher therapeutische Weg ist der Richtige? Was können und wollen wir mit einer Therapie (noch) erreichen? Welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen sind (noch) in der aktuellen Situation angemessen? Was ist eine „gute“ medizinische Entscheidung? Kann ich helfen, Leid zu ersparen? Um solche und ähnliche Fragen zu beantworten braucht es mitunter mehr als medizinisches oder pflegerisches Fachwissen: Vielfach sind Entscheidungen gefordert, die neben fachlichen auch ethische Kompetenzen einbeziehen müssen.
Daher ist in der Krankenhausgesellschaft St. Vincenz mbH ein Ethik-Komitee etabliert, das Entscheidungshilfen in Grenzsituationen und Hilfen bei der Beantwortung dieser oder ähnlicher Fragen geben soll. Das unabhängige Gremium ist für beide Vincenz-Krankenhäuser, Limburg und Diez, zuständig und setzt sich aus Ärzten und Pflegepersonal verschiedener Fachbereiche, einer katholischen Klinikseelsorgerin, einem evangelischen Dekan, der Pflegedirektorin, der Leiterin des psychologischen Dienstes, der Leiterin des Case Managements sowie dem Qualitätsmanagementbeauftragten zusammen.Der Vorstand besteht aus:
Lieselotte Harjung, Katholische Klinikseelsorgerin (Vorsitzende) Dr. Mario Schwarzer, Leitender Oberarzt für Kinder- und Jugendmedizin Yvonne Schwellnus-Proft, Krankenschwester Onkologie und Palliativpflege
Das Ethik-Komitee geht in seiner Arbeit folgenden Schwerpunkten nach:
Unsere Ziele
Die Beratungen des Ethik-Komitees erfolgen vertraulich. Der (mutmaßliche) Wille und das Wohl des Patienten/ der Patientin sowie vorliegende Patientenverfügungen werden bei der Beurteilung von Fragestellungen sowie in den empfehlenden Stellungnahmen beachtet.
Die endgültige Entscheidung über die weitere Behandlung treffen die juristisch verantwortlichen Personen: also der Patient/ die Patientin bzw. der rechtliche Vertreter sowie der behandelnde Arzt. Das Ethikkomitee entscheidet nicht, sondern entwickelt einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
Wer kann das Ethik-Komitee kontaktieren?
An das Ethik-Komitee können sich Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St. Vincenz-Krankenhäuser wenden.
Um sich an das Ethik-Komitte zu wenden, steht Ihnen hier ein Kontaktbogen zur Verfügung.
Gerne können Sie sich auch telefonisch unter 06431 292-7642 an Lieselotte Harjung oder per E-Mail KEK@st-vincenz.de an das Ethik-Komitee wenden.
Sollte Frau Harjung nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an den Empfang in Limburg 06431 292-0. Dort werden Sie weitervermittelt.
Diese Dokumente gewinnen im Krankenhausalltag zunehmend an Bedeutung.
Für viele Menschen ist es nach wie vor überraschend, dass die Rechtslage in Deutschland keine automatische Stellvertretung auch in Gesundheitsfragen kennt. Dies bedeutet konkret, dass etwa der Ehepartner oder andere nahe Angehörige nicht automatisch die alleinige Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf die Behandlung haben, wenn sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.
Liegt keine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht vor, in der eine bestimmte Person bzw. bestimmte Personen mit entsprechenden Vollmachten für Gesundheitsfragen ausgestattet sind, muss ggf. über das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist. Deshalb ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen, in der zum einen die Person des Vertrauens bevollmächtigt wird und in dem zum anderen die Wunsch- und Wertvorstellungen des Patienten schriftlich festgehalten sind.
Auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums finden Sie eine Übersicht und können sich die entsprechenden Muster-Formulare herunterladen. Ratsam ist es allerdings auch, sich an einen Notar zu wenden.
St. Vincenz-Krankenhaus Limburg Zentrale
06431 292-0
06431 292-4163
St. Vincenz-Krankenhaus Diez Zentrale
06432 506-0
06432 506-1080