Ethik- Komitee
06431 292-7641
ethik@st-vincenz.de
Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen in der Patientenversorgung von heute immer wieder große Fragen auf: Welcher therapeutische Weg ist der Richtige? Welche Behandlung ist in der aktuellen Situation angemessen? Was ist eine „gute“ medizinische Entscheidung? Um solche und ähnliche Fragen zu beantworten braucht es mitunter mehr als medizinisches oder pflegerisches Fachwissen: Vielfach sind Entscheidungen gefordert, die neben den fachlichen zwingend auch ethischer Kompetenzen bedürfen.
Daher hat die Krankenhausgesellschaft St. Vincenz mbH ein Ethik-Komitee etabliert, das Entscheidungshilfen in Grenzsituationen und Hilfen bei der Beantwortung dieser oder ähnlicher Fragen geben soll. Das unabhängige Gremium ist für beide Vincenz-Krankenhäuser, Limburg und Diez, zuständig und setzt sich aus Geistlichen beider christlicher Konfessionen, ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern und dem Qualitätsmanagementbeauftragten zusammen.
Das Ethik-Komitee geht in seiner Arbeit zwei Schwerpunkten nach:
Das Ethik-Komitee beleuchtet diese Fragestellungen aus den verschiedensten Perspektiven und spricht nach intensivem Diskurs Handlungsempfehlungen aus bzw. empfiehlt den verschiedenen Verantwortlichen und Akteuren angemessene Vorgehensweisen.
Die Beratungen des Ethik-Komitees erfolgen vertraulich. Gesetzliche Vorgaben und die Grundsätze des Trägers werden bei der Beurteilung von Fragestellungen sowie in den empfehlenden Stellungnahmen beachtet. An das Ethik-Komitee können sich PatientInnen, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen un Mitarbeiter der St. Vincenz-Krankenhäuser wenden.
Das Ethik-Komitee setzt sich zusammen aus katholischen und evangelischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie Verantwortungsträgern aus beiden christlichen Konfessionen, leitenden Ärzten und leitenden Pflegekräften sowie Verantwortlichen für die Qualitätsentwicklung. Mitglieder im Ethik-Komitee sind:
Um sich an das Ethik-Komitte zu wenden, steht Ihnen ein Kontaktbogen zur Verfügung, der hier ist.
Gerne können Sie sich auch telefonisch unter 06431 292-7641 oder per E-Mail an ethik@st-vincenz.de das Ethik-Komitee wenden.
Patientenverfügungen gewinnen im Krankenhausalltag zunehmend an Bedeutung.
Für viele Menschen ist es nach wie vor überraschend, dass die Rechtslage in Deutschland keine automatische Stellvertretung auch in Gesundheitsfragen kennt. Dies bedeutet konkret, dass etwa der Ehepartner oder andere nahe Angehörige nicht automatisch die alleinige Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf die Behandlung haben, wenn sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.
Liegt keine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht vor, in der eine bestimmte Person bzw. bestimmte Personen mit entsprechenden Vollmachten für Gesundheitsfragen ausgestattet sind, muss ggf. über das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist. Deshalb ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen, in der zum einen die Person des Vertrauens bevollmächtigt wird und in dem zum anderen die Wunsch- und Wertvorstellungen des Patienten schriftlich festgehalten sind.
Auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums finden Sie eine Übersicht und können sich die entsprechenden Muster-Formulare sowohl für eine Patientenverfügung, als auch eine Betreuungsvollmacht herunterladen. Ratsam ist es allerdings auch, sich an einen Notar zu wenden.
St. Vincenz-Krankenhaus Limburg Zentrale
06431 292-0
06431 292-4163
St. Vincenz-Krankenhaus Diez Zentrale
06432 506-0
06432 506-1080