Ethik-Komitee: vertraulich, unabhängig, interdisziplinär

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Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen in der Patientenversorgung von heute immer wieder große Fragen auf: Welcher therapeutische Weg ist der Richtige? Welche Behandlung ist in der aktuellen Situation angemessen? Was ist eine „gute“ medizinische Entscheidung? Um solche und ähnliche Fragen zu beantworten braucht es mitunter mehr als medizinisches oder pflegerisches Fachwissen: Vielfach sind Entscheidungen gefordert, die neben den fachlichen zwingend auch ethischer Kompetenzen bedürfen.

Daher hat die Krankenhausgesellschaft St. Vincenz mbH ein Ethik-Komitee etabliert, das Entscheidungshilfen in Grenzsituationen und Hilfen bei der Beantwortung dieser oder ähnlicher Fragen geben soll. Das unabhängige Gremium ist für beide Vincenz-Krankenhäuser, Limburg und Diez, zuständig und setzt sich aus Geistlichen beider christlicher Konfessionen, ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern und dem Qualitätsmanagementbeauftragten zusammen.

Zentrale Aufgaben des Ethik-Komitees

Das Ethik-Komitee geht in seiner Arbeit zwei Schwerpunkten nach:

  • Hilfestellungen bei ethischen Konfliktfällen im klinischen Alltag.
  • Reflektion ethischer und seelsorgerischer Einzelfragen.
  • Erstellung bzw. Bereitstellung von Leitlinien und allgemeinen Informationen (Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten).
  • Behandlung von Fragestellungen mit grundlegender ethischer Bedeutung, die im Alltag des Hauses von Bedeutung sind.

Das Ethik-Komitee beleuchtet diese Fragestellungen aus den verschiedensten Perspektiven und spricht nach intensivem Diskurs Handlungsempfehlungen aus bzw. empfiehlt den verschiedenen Verantwortlichen und Akteuren angemessene Vorgehensweisen.

Die Beratungen des Ethik-Komitees erfolgen vertraulich. Gesetzliche Vorgaben und die Grundsätze des Trägers werden bei der Beurteilung von Fragestellungen sowie in den empfehlenden Stellungnahmen beachtet. An das Ethik-Komitee können sich PatientInnen, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen un Mitarbeiter der St. Vincenz-Krankenhäuser wenden.

Mitglieder und Kontakt

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Anfragen an das Ethik-Komitee richten Sie bitte per Mail an: KEK@st-vincenz.de.

Patientenverfügung

Patientenverfügungen gewinnen im Krankenhausalltag zunehmend an Bedeutung.

Für viele Menschen ist es nach wie vor überraschend, dass die Rechtslage in Deutschland keine automatische Stellvertretung auch in Gesundheitsfragen kennt. Dies bedeutet konkret, dass etwa der Ehepartner oder andere nahe Angehörige nicht automatisch die alleinige Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf die Behandlung haben, wenn sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.

Liegt keine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht vor, in der eine bestimmte Person bzw. bestimmte Personen mit entsprechenden Vollmachten für Gesundheitsfragen ausgestattet sind, muss ggf. über das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist. Deshalb ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen, in der zum einen die Person des Vertrauens bevollmächtigt wird und in dem zum anderen die Wunsch- und Wertvorstellungen des Patienten schriftlich festgehalten sind.

Auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums finden Sie eine Übersicht und können sich die entsprechenden Muster-Formulare sowohl für eine Patientenverfügung, als auch eine Betreuungsvollmacht herunterladen. Ratsam ist es allerdings auch, sich an einen Notar zu wenden.

St. Vincenz-Krankenhaus Limburg Zentrale

06431 292-0

06431 292-4163

info@st-vincenz.de

St. Vincenz-Krankenhaus Diez Zentrale

06432 506-0

06432 506-1080