St. Vincenz-Krankenhaus Limburg

Stationäre Aufnahme und Entlassung

Ihr Kontakt zu uns

St. Vincenz-Krankenhaus Limburg Zentrale

06431 292-0

06431 292-4163

info@st-vincenz.de

Bei Ihnen steht ein Aufenthalt im St. Vincenz-Krankenhaus an? Hier erfahren Sie, wie die stationäre Aufnahme vor Ort abläuft. 

Im Vorfeld Ihres Aufenthaltes erhalten Sie von uns einen Aufnahmetermin mit allen wichtigen Informationen.

Anfahrt und Parken auf dem Schafsberg

Auf dem Schafsberg gelegen, erreichen Sie das St. Vincenz-Krankenhaus mit dem Auto, dem öffentlichen Nahverkehr oder zu Fuß. Vor dem Krankenhaus finden Sie ein viergeschossiges Parkhaus mit, das 24 Stunden täglich geöffnet ist.

Die Tageshöchstgebühr für Parken vor dem Klinikum beträgt 9 Euro. Ein Parkplatz kostet 1,50 Euro pro angefangener Stunde. Die ersten 15 Minuten stehen Sie kostenlos.

Am Eingang des Parkhauses finden Sie Rollstühle für deren Benutzung Sie ein 2 Euro-Stück benötigen.

Auch von der Stadtlinie Limburg (Stadtlinie LM-3) wird das Krankenhaus in regelmäßigen Abständen angefahren. Die aktuellen Fahrpläne finden Sie hier.

Ihre Ankunft im St. Vincenz-Krankenhaus

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich machen. Doch ganz ohne Formalitäten geht es leider nicht. Bevor wir Sie stationär aufnehmen, müssen Sie sich anmelden. 

Die Aufnahme befindet sich direkt neben dem Empfang an zentraler Stelle im Erdgeschoss. Die Aufnahmeformalitäten können Sie selbst oder auch Ihre Angehörigen erledigen. Die Mitarbeiter der Aufnahme benötigen hierfür Ihre Versichertenkarte und den Einweisungsschein Ihres Haus- bzw. Facharztes.

Des Weiteren können Sie Ihr Telefon am Empfang freischalten lassen, einen WLAN Code erwerben und sich über unsere zusätzlichen Angebote informieren.

Für einen reibungslosen Ablauf der administrativen und medizinischen Aufnahme, bitten wir Sie folgende Unterlagen zur Aufnahme mitzubringen:

  • Krankenversicherungskarte
  • Karte oder Nachweis der Zusatzversicherung
  • Krankenhauseinweisung des Arztes bzw. der Ärztin (nur für Kassenpatienten und nicht bei Notfällen)
  • Zuzahlungsbefreiungskarte der Krankenkasse (wenn Befreiung besteht)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Unterlagen bzw. Vorbefunde des vorbehandelnden Arztes (MRT, CT, Röntgen, Labor, Berichte, Arztbriefe, etc.)
  • Gegebenenfalls Kostenübernahme vom Sozialamt
  • Blutgruppenpass, Implantatpass, Röntgenpass, Allergiepass, Diabetikerpass inkl. der zugehörigen Medikamente, Schrittmacherausweis, Marcumarausweis
  • Medikamente, die täglich eingenommen werden
  • Name und Adresse des Hausarztes und des weiterbehandelnden Arztes
  • Name, Anschrift und Telefonnummer eines Angehörigen, der benachrichtigt werden soll
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des ambulanten Pflegedienstes oder der stationären Pflegeeinrichtungen bei Patienten in Pflege
  • Gegebenenfalls schriftliche Patientenverfügung
  • Gegebenenfalls Vorsorgevollmacht

Aufnahme in Notfällen

In Notfällen werden Sie über die zentrale Notaufnahme aufgenommen und, wenn notwendig, automatisch einer Station zugewiesen. In diesen Fällen müssen Sie sich selbstverständlich um keine Aufnahmeformalitäten kümmern.

Wo finde ich was? Der Gebäudeplan zur besseren Orientierung in der Klinik

Um Ihnen die Orientierung im Limburger St. Vincenz-Krankenhaus zu erleichtern, haben wir einen detaillierten Lageplan erstellt. Dieser Lageplan bietet Ihnen einen klaren Überblick über unsere Einrichtung, einschließlich der verschiedenen Abteilungen, Stationen und wichtigen Bereiche.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort anzusprechen.

Zum Lageplan

Ihr stationärer Aufenthalt

Nachfolgend haben wir einige Informationen über Ihren stationären Aufenthalt im St. Vincenz-Krankenhaus zusammengefasst. Hier finden Sie Informationen über Ihre Zimmer, die Verpflegung während Ihres Aufenthalts im St. Vincenz sowie zusätzliche Leistungen, sog. Wahlleistungen, für mehr Komfort.

Häufig gestellte Fragen während des Krankenhausaufenthalts

Familie, Freunde und gute Bekannte machen unser gewohntes Umfeld aus und sind daher ein wichtiger Bestandteil der Genesung.

Doch auch die Ruhe ist für eine schnelle Genesung unerlässlich. Daher bitten wir Sie, auf die Zimmer- und Stationsnachbarn Rücksicht zu nehmen.

  • Pro Patient bzw. Patientin dürfen täglich zwei Personen zu Besuch in die Klinik kommen.
  • Werktags (d.h. montags bis samstags) sind Besuche in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich.
  • Sonntags werden die Besuchszeiten auf 10 bis 18 Uhr ausgeweitet.
  • Für die Geburtshilfe, die Kinderklinik, die Palliativstation und die Intensivstationen gelten Ausnahmeregelungen, die Sie bitte direkt im jeweiligen Bereich erfragen.

Wenn Sie Ihr Zimmer verlassen können, dann schauen Sie doch auch einmal in unserem Kiosk-Cafeteria Bereich vorbei. Dort können Sie sich eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen nebenbei gönnen oder auch verschiedene Dinge des täglichen Bedarfs erwerben.

Wertgegenstände sollten Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes grundsätzlich zu Hause lassen oder bei Ihrer Bank deponieren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht hinterlegte Wertgegenstände übernehmen. Dies gilt auch für auf unserem Gelände abgestellte Fahrzeuge.

Denken Sie bitte daran, dass unser Krankenhaus ein Nichtraucher-Haus ist und somit in den Krankenzimmern, Toiletten, Waschräumen und Fluren Rauchen nicht gestattet ist. Für gehfähige Patienten, die rauchen wollen, stehen ausgewiesene Raucherzonen zur Verfügung. Ein Vorschlag von uns: Vielleicht ist gerade dieser Krankenhausaufenthalt eine gute Gelegenheit mit dem Rauchen aufzuhören.

Tiere können aus hygienischen Gründen im Krankenhaus leider nicht geduldet werden. Ausnahme: Blindenführhunde.

Entlassung aus dem Krankenhaus

Am Tag Ihrer Entlassung wird Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt Sie über alle wichtigen Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Verhaltensweisen beraten. Sollte sich Ihre Entlassung verzögern, wird das Pflegepersonal Sie darüber informieren.

Bitte melden Sie sich anschließend auf Ihrer Station ab. Sofern Sie Dinge ausgeliehen haben (zum Beispiel Gehhilfen etc.), geben Sie diese bitte wieder zurück. Vergessen Sie nicht, hinterlegte Wertgegenstände abzuholen. Finanzielle Angelegenheiten können Sie während der Kassenöffnungszeiten zwischen 8 - 11 Uhr regeln. Die Abmeldung des Telefons kann zu jeder Zeit über den Empfang geregelt werden.

Um die Entlassung sowie die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sicherzustellen, arbeiten Ärzte, das Pflegteam, Therapeuten und das Case Management eng zusammen. 

Case Management

©[Robert Kneschke] via Canva.com

Das Team des Case Mangagements unterstützt Sie und Ihre Angehörigen beim Wechsel vom stationären Bereich in die häusliche Umgebung oder in den nachstationären Bereich. Dabei stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen mit professioneller Beratung, Organisation und Begleitung zur Seite.

 

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1 a SGB V

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.