Pro Patient sind zwei Besucher pro Tag für eine Stunde gestattet (Mo - Sa zwischen 15 und 18 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 10 und 18 Uhr).
Die Arbeit des St. Vincenz-Krankenhaus Limburg können auch Sie als Richterin, Richter oder Staatsanwältin, -anwaltunterstützen, indem Sie uns bei den Geldauflagen (Bußgeld) berücksichtigen.
Wir können Ihnen bestätigen:
Unser separates Konto für Zuweisungen
Konto für Geldauflagen St. Vincenz-Krankenhaus Limburg IBAN DExxxxxxxxxxxxxx
Mit diesem Konto ist sichergestellt, dass keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.