06432 506-202006432 506-2021
dzpatientenaufnahme@st-vincenz.de
Bei Ihnen steht ein Aufenthalt im St. Vincenz-Krankenhaus an? Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur stationären Aufnahme, zum Aufenthalt und zur Entlassung.
Im Vorfeld Ihres Aufenthaltes erhalten Sie von uns einen Aufnahmetermin mit allen wichtigen Informationen.
Das St. Vincenz-Krankenhaus Diez in der Adelheistraße 2 (65582 Diez) erreichen Sie mit dem Auto, dem öffentlichen Nahverkehr oder zu Fuß. Hinter dem Krankenhaus finden Sie einen geräumigen Parkplatz.
Die Tageshöchstgebühr für Parken vor dem Klinikum beträgt 9 Euro. Ein Parkplatz kostet 1,50 Euro pro angefangener Stunde. Die ersten 15 Minuten stehen Sie kostenlos.
Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich machen. Doch ganz ohne Formalitäten geht es leider nicht. Bevor wir Sie stationär aufnehmen, müssen Sie sich anmelden.
Die Aufnahme befindet sich direkt neben dem Empfang an zentraler Stelle im Erdgeschoss. Die Aufnahmeformalitäten können Sie selbst oder auch Ihre Angehörigen erledigen. Die Mitarbeiter der Aufnahme benötigen hierfür Ihre Versichertenkarte und den Einweisungsschein Ihres Haus- bzw. Facharztes.
Des Weiteren können Sie Ihr Telefon am Empfang freischalten lassen, einen WLAN Code erwerben und sich über unsere zusätzlichen Angebote informieren.
Öffnungszeiten Montag – Donnerstag: 07:00 - 15:00 Freitag: 07:00 - 13:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich am Empfang anmelden.
In Notfällen werden Sie über die zentrale Notaufnahme aufgenommen und, wenn notwendig, automatisch einer Station zugewiesen. In diesen Fällen müssen Sie sich selbstverständlich um keine Aufnahmeformalitäten kümmern.
Wenn Sie stationär aufgenommen werden, ist Ihr Zimmer Ihr neues Zuhause auf Zeit. In der Regel versorgen wir Sie in einem Zweibettzimmer. Gern versuchen wir für Sie im Vorfeld die Zimmerbelegung Ihren persönlichen Interessen entsprechend anzupassen, z.B. in Hinblick auf Alter und Ruhebedürfnis.
Vieles wird sicher ungewohnt sein, da die Zimmer nach den Erfordernissen medizinischer Pflege und Behandlung eingerichtet sind. Scheuen Sie sich nicht, die Pflegefachkräfte und Stationsassistentinnen um Rat zu fragen oder um Hilfe zu bitten. Unser Pflegepersonal ist gerne für Sie da.
Familie, Freunde und gute Bekannte machen unser gewohntes Umfeld aus und sind daher ein wichtiger Bestandteil der Genesung.
Doch auch die Ruhe ist für eine schnelle Genesung unerlässlich. Daher bitten wir Sie, auf die Zimmer- und Stationsnachbarn Rücksicht zu nehmen:
Das Küchenteam bietet eine abwechslungsreiche, frische und vollwertige Kost. Sofern keine Diät verordnet wurde, können Sie zum Frühstück und Abendbrot aus einer reichhaltigen Angebotspalette auswählen.
Zum Mittagessen kann zwischen drei Menüs (Vollkost, leichte Vollkost und vegetarische Kost) in kleinen, normalen und großen Portionen ausgesucht werden. Auch besondere Wünsche können auf den Menükarten vermerkt werden (z.B. ohne Fleisch, passiertes Fleisch, passierte Kost).
Auf Wunsch oder aufgrund ärztlicher Verordnung werden Zwischenmahlzeiten gereicht. Unseren Diätpatienten bieten wir einen individuellen Ernährungsplan, der vom behandelnden Arzt in Zusammenarbeit mit der Diätassistentin aufgestellt wird.
Doch auch die Ruhe ist für eine schnelle Genesung unerlässlich. Daher bitten wir Sie, auf die Zimmer- und Stationsnachbarn Rücksicht zu nehmen. Pro Patient dürfen täglich zwei Personen zu Besuch in die Klinik kommen. Werktags (d.h. montags bis samstags) sind Besuche in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Sonntags werden die Besuchszeiten auf 10 bis 18 Uhr ausgeweitet. Für die Intensivstationen gelten Ausnahmeregelungen, die Sie bitte direkt im Bereich erfragen.
Im Erdgeschoss befindet sich unsere Krankenhaus-Cafeteria. Sie ist als Treffpunkt für Mitarbeiter, Patienten, Angehörige und Besucher gedacht.
Von 12:00-14:00 Uhr können Sie zwischen drei Mittagsgerichten, darunter ein vegetarisches Angebot, wählen. Außerdem steht Ihnen ein abwechslungsreiches Salatbuffet zur Verfügung.
In der Cafeteria können Sie darüber hinaus auch Artikel des täglichen Bedarfs wie Zeitschriften, Tageszeitungen, Bücher, Süßwaren, Toilettenartikel, und Getränke erwerben.
Wertgegenstände sollten Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes grundsätzlich zu Hause lassen oder bei Ihrer Bank deponieren. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht hinterlegte Wertgegenstände übernehmen. Dies gilt auch für auf unserem Gelände abgestellte Fahrzeuge.
Denken Sie bitte daran, dass unser Krankenhaus ein Nichtraucher-Haus ist und somit in den Krankenzimmern, Toiletten, Waschräumen und Fluren Rauchen nicht gestattet ist. Für gehfähige Patienten, die rauchen wollen, stehen ausgewiesene Raucherzonen zur Verfügung. Ein Vorschlag von uns: Vielleicht ist gerade dieser Krankenhausaufenthalt eine gute Gelegenheit mit dem Rauchen aufzuhören.
Tiere können aus hygienischen Gründen im Krankenhaus leider nicht geduldet werden. Ausnahme: Blindenführhunde.
Unsere Hausordnung dient dem Wohl der Patienten und ist für alle Personen verbindlich, die im Haus ein und aus gehen. Die Hausordnung finden Sie hier zum Nachlesen.
Am Tag Ihrer Entlassung wird Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt Sie über alle wichtigen Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Verhaltensweisen beraten. Sollte sich Ihre Entlassung verzögern, wird das Pflegepersonal Sie darüber informieren.
Bitte melden Sie sich anschließend auf Ihrer Station ab. Sofern Sie Dinge ausgeliehen haben (zum Beispiel Gehhilfen etc.), geben Sie diese bitte wieder zurück. Vergessen Sie nicht, hinterlegte Wertgegenstände abzuholen.
Um die Entlassung sowie die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sicherzustellen, arbeiten Ärzte, das Pflegteam, Therapeuten und das Case Management eng zusammen.
Das Team des Case Mangagements unterstützt Sie und Ihre Angehörigen beim Wechsel vom stationären Bereich in die häusliche Umgebung oder in den nachstationären Bereich. Dabei stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen mit professioneller Beratung, Organisation und Begleitung zur Seite.
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Patientenaufnahme Diez
06432 506-2020
Christiane Becker
Mitarbeiterin Patientenaufnahme
Heike Hansmann
Isabel Ott
St. Vincenz-Krankenhaus Diez Zentrale
06432 506-0
06432 506-1080