Die geplanten Änderungen am GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz reichen nach Einschätzung des St. Vincenz Gesundheits-Verbundes nicht aus, um die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu stabilisieren. Trotz einzelner Korrekturen bleibt der Kern des Gesetzes bestehen: massive Kürzungen, die die Versorgung in vielen Regionen gefährden würden.
„Die Krankenhäuser sollen in den kommenden Jahren Kürzungen von rund acht Prozent tragen und erhalten davon möglicherweise lediglich einen halben Prozentpunkt zurück. Das ist keine Entlastung, sondern eine rechnerische Farce“, erklärt Geschäftsführer Guido Wernert. „Die strukturellen Belastungen bleiben vollständig bestehen.“
Die Kombination aus gedeckelten Budgetsteigerungen und der nur hälftigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen trifft die Krankenhäuser in einer Phase, in der Personal‑, Energie‑ und Sachkosten weiter steigen. Die Vorgaben stehen damit im Widerspruch zu jeder realistischen Einschätzung der Kostenentwicklung.
„Diese Regelungen führen zwangsläufig zu Einschränkungen der Versorgung: weniger Kapazitäten, längere Wartezeiten, teilweise geschlossene Bereiche“, so Wernert. „Für einzelne Standorte wird es existenziell. Das ist eine absehbare Entwicklung, die sich bereits 2026 in den Ergebnissen niederschlagen wird und keine theoretische Gefahr.“
Besonders betroffen wären die personalintensiven Bereiche Geburtshilfe, Pädiatrie, Gynäkologie, Palliativmedizin und die ambulante Notfallversorgung.
Diese Bereiche können steigende Tarifkosten nicht kompensieren, wenn die Refinanzierung systematisch begrenzt wird. Die Folgen würden Patientinnen und Patienten unmittelbar spüren.
Zusätzlich sieht das Gesetz eine Verschärfung der MD‑Prüfungen vor: höhere Prüfquoten, höhere Pauschalen und mehr Dokumentationslast.
„Die Teams brauchen Zeit für die Versorgung. Weitere administrative Vorgaben arbeiten diametral dagegen“, betont Wernert. „Die Krankenhäuser haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Prüfmechanismen bereits heute zu erheblichen Belastungen führen. Eine erneute Verschärfung ist fachlich nicht begründbar und organisatorisch nicht tragbar.“
Die geplanten Regelungen treffen die freigemeinnützigen Träger besonders hart. Sie dürfen nur begrenzt Rücklagen bilden und müssen Defizite selbst ausgleichen. Damit geraten nicht nur Krankenhäuser, sondern ganze Versorgungsnetzwerke unter Druck: ambulante Praxiszentren, Pflegeschulen, Hospize und soziale Einrichtungen der Träger.
„Wenn Krankenhäuser in wirtschaftliche Schieflage geraten, geraten diese Bereiche automatisch mit“, so Wernert. „Das gefährdet Strukturen, die für die Versorgungssicherheit in vielen Regionen unverzichtbar sind.“
Die Daten des Bundesgesundheitsministeriums zeigen die Dramatik der GKV‑Finanzlage. Dennoch bleibt festzuhalten: Die Stabilisierung der GKV darf nicht durch eine strukturelle Schwächung der Krankenhäuser erkauft werden.
„Wer die Versorgung sichern will, muss die wirtschaftliche Grundlage der Häuser erhalten“, erklärt Wernert. „Wir erwarten, dass die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden – im parlamentarischen Verfahren oder, wenn erforderlich, im Vermittlungsausschuss. Es geht nicht um Detailfragen, sondern um die Zukunft der Versorgung in der Fläche.“