RTL Team Wallraff: Unsere Stellungnahme

Rund um die Uhr sorgen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kompetenz und Engagement für Ihre Gesundheit. Diesen Einsatz schätzen wir sehr und sind stolz auf ihren tagtäglichen Einsatz unter nicht immer einfachen Bedingungen. Vor, während und nach der Pandemie waren und sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unermüdlichem Engagement für die Gesundheitsregion Limburg-Weilburg im Dienst: 7 Tage die Woche,  24 Stunden am Tag.

Umso mehr hat uns im April die einseitige und zugespitzt dargestellte Berichterstattung in der Sendung "Team Wallraff" enttäuscht. Vor rund drei Wochen erhielten wir eine erneute Anfrage des Senders. Darin wurden wir gebeten, zu einem Patientenfall Stellung zu nehmen, der in der damaligen Sendung thematisiert worden war. Dies haben wir getan.

Nachfolgend stellen wir Ihnen sowohl die Anfrage des Senders, als auch unser ausführliches Statement zur Verfügung.

Bitte um Stellungnahme

Am 11. Oktober erreichte uns die Bitte einer Stellungnahme des Senders RTL zum Fall einer Patientin, die in unserer Zentralen Notaufnahme behandelt worden ist. Die Anfrage lautete wie folgt:

RTL: Fragenkatalog

Trotz mehrmaliger Nachfrage wurde uns leider nicht mitgeteilt, ob, wann und in welcher Sendung der Beitrag gesendet wird. Erst rund zwei Stunden vor der Ausstrahlung wurden wir darüber informiert, dass unser Statement in der Sendung "Team Wallraff" vom 2. November ausgestrahlt werden wird.

Unsere Antwort

Grundlegende Informationen zum Sachverhalt

Ob die Patientin einen „schweren“ Autounfall hatte, ist mindestens Interpretationssache. Nach unseren Informationen soll sie am Morgen des 16.12.2022 als Fahrerin eines PKWs von der Straße abgekommen und gegen einen Stein gefahren sein. Sie war angeschnallt, konnte sich selbständig aus dem Fahrzeug befreien und hat selbst den Rettungsdienst informiert.

Aufgrund des Unfallhergangs und ihrer konkreten Verfassung wurde sie von den Kollegen des Rettungsdienstes als sogenannter „Schockraum ohne Notarzt“ angemeldet und auch ohne Notarzt eingeliefert. Offensichtlich sind die Kollegen des Rettungsdienstes nicht von einem „schweren Autounfall“ ausgegangen.

Aufgrund dessen wurden sie nach dem Algorithmus unseres zertifizierten regionalen Traumazentrums untersucht und behandelt. Auch wegen der geäußerten Schmerzen über Hals- und Lendenwirbelsäule, ohne dass ein Kopfanpralltrauma gegeben war, erfolgte eine CT Traumaspirale. Diese zeigte keine Verletzungen. Es erfolgte zusätzlich eine Röntgenaufnahme bei Druckschmerz über dem linken Mittelfuß ohne Schwellung, ohne Hämatom, aktiver Mobilisierbarkeit und peripher intakter DMS (periphere Durchblutung, Motorik und Sensibilität intakt). Eine Fraktur war nicht zu erkennen.

Mit der Diagnose einer Prellung der Lendenwirbelsäule und des linken Mittelfußes wurde sie mit Unterarmgehstöcken, Thromboseprophylaxe und Analgetika sowie einer Krankmeldung versorgt. Ihr wurde eine zeitnahe Kontrolle in unserer ambulanten Sprechstunde empfohlen, die im Verlauf auch mehrfach erfolgten. Dies vorausgeschickt kommen wir zu Ihren Fragen:

Entgegen Ihrer offenbaren Annahme lag bei der Patientin kein Polytrauma vor. Insofern erübrigen sich auch die Antworten auf Ihre Fragen 1 bis 3, da derartige Fallgestaltungen in der von Ihnen konkret angeführten Behandlung nicht gegeben waren.

Beantwortung der Fragen

Wie bewerten Sie, dass bei der Patientin am 16.12.2022 bei der Röntgenuntersuchung keine Fraktur diagnostiziert worden ist, bzw. liegt hier Ihrer Meinung nach ein Behandlungsfehler vor?

Bei sogenannten unverschobenen Frakturen, wie im Fall von der Patientin, kommt es vor, dass diese auf der Röntgenaufnahme nicht zu erkennen sind. Rechtlich gesehen spricht man von einem nicht vorwerfbaren Diagnoseirrtum. Sofern dies anders gesehen wird, steht es Patienten frei, dies sachverständig beurteilen zu lassen, etwa durch die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen. 

Wie bewerten Sie Ihre verspätete Diagnose, am 12.01.2023, hinsichtlich der möglichen gesundheitlichen Schäden der Patientin?

Da uns keine gesundheitlichen Schäden bekannt sind, die auf die erst mittels MRT erkannte Fraktur zurückzuführen sind, können wir Ihrer in Frage 5 vorhandenen Bitte um Bewertung nicht nachkommen. Festhalten können wir jedoch, dass der Patientin am 23.02.2023 nach umfassender Untersuchung die vollschichtige Arbeitsfähigkeit attestiert worden ist. 

Warum wurde die Patientin nach der intravenösen Gabe von Schmerzmittel entlassen, bzw. warum haben sie einer freiwilligen Entlassung der Patientin nicht widersprochen? Wie bewerten Sie, dass die Patientin im Nachgang nun ihre Zustimmung zur Entlassung bereut und schildert, dass sie sich nicht der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst war und ihre Entscheidung bereut? Nach den Schilderungen der Patientin ergibt sich ein Bild der Situation, welches annehmen lässt, dass die Patientin förmlich dazu gedrängt worden ist ihrer freiwilligen Entlassung zuzustimmen. Wie bewerten Sie dies?

Nach umfassender Untersuchung stellten die behandelnde Ärzt:innen fest, dass es sich im konkreten Fall um kein Polytrauma handelte und keine Indikation für eine stationäre Aufnahme vorlag. Sehr wohl wurde der Patientin bei Verschlechterung des Zustandes eine umgehende Wiedervorstellung in der Notfallambulanz explizit angeboten. Das verabreichte Schmerzmittel hat nach subjektiver und objektiver Bewertung des behandelnden Arztes die Entscheidungsfähigkeit der Patientin nicht beeinflusst. Dennoch bedauern wir, wenn es uns nicht gelungen sein sollte, der Patientin die objektive Sachlage zu vermitteln und es zu Missverständnissen gekommen sein sollte. 

Wie beurteilen Sie zudem, dass eine unabhängige Unfallchirurgin, das vorgenannte Vorgehen in Ihrem Haus in diesem konkreten Fall als fahrlässig und gefährlich beurteilt?

Die von Ihnen zu Frage 9 geschilderte Äußerung einer Kollegin können wir schon deshalb nicht beurteilen, da offensichtlich unklar ist, auf Basis welchen Sachverhalts es zu dieser Beurteilung gekommen sein soll. Wir teilen diese Beurteilung nicht. Erneut weisen wir darauf hin, dass es der Patientin selbstverständlich offensteht, den Sachverhalt sachverständig überprüfen zu lassen. Einen möglichen und für die Patientin kostenfreien Weg haben wir bereits oben dargelegt.

Wie beurteilen Sie den Fall der Patientin nun im Nachgang, wodurch Sie selbst anhand der Befunde festgestellt worden ist, dass die Entlassung der Patientin falsch, bzw. voreilig war?

Entgegen Ihrer offenbaren Annahme sind wir nach wie vor nicht der Auffassung, dass die Entlassung falsch oder voreilig war. Vielmehr war sie aufgrund der objektiven Befunde indiziert. Im Übrigen hätte auch die Kenntnis über die vorhandene Fraktur keine Indikation für eine stationäre Aufnahme ergeben.