Seitliche Unternavigation

Zusatzinformationen im Sidebar

Claudia Gierke-Heinrich
Vorsitzende des Ethik-Komitees


Telefon: 06431.292.76 41
Telefax: 06431.292.41 18
E-Mail: ethik(at)st-vincenz(dot)de 

 

 

Hauptinhalt

Ethik-Komitee

Für die Krankenhausgesellschaft St. Vincenz ist das christliche Menschenbild die Grundlage und Orientierung des heilenden und pflegenden Handelns. In der Tradition christlicher Krankenpflege haben die Kliniken der Krankenhausgesellschaft den Anspruch, Kranke unabhängig von ihrer Weltanschauung, Konfession, Herkunft oder Nationalität kompetent zu behandeln und zu versorgen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde ein Ethik-Komitee eingerichtet, das die ethischen Aspekte der Untersuchung und Behandlung von Patientinnen und Patienten und die damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten von MitarbeiterInnen beleuchtet. 

Zentrale Aufgaben

Das Ethik-Komitee geht in seiner Arbeit zwei Schwerpunkten nach:

  • Der Reflexion medizinethischer Einzelfragen.
  • Der Behandlung von Fragestellungen mit grundlegender ethischer Bedeutung, die im Alltag der St. Vincenz-Krankenhäuser Limburg und Diez von Gewicht sind.

Das Ethik-Komitee beleuchtet diese Fragestellungen aus den verschiedensten Perspektiven und spricht nach intensivem Diskurs Handlungsempfehlungen aus bzw. empfiehlt den verschiedenen Verantwortlichen und Akteuren angemessene Vorgehensweisen.

Die Beratungen des Ethik-Komitees erfolgen vertraulich. Gesetzliche Vorgaben und die Grundsätze des Trägers werden bei der Beurteilung von Fragestellungen sowie in den empfehlenden Stellungnahmen beachtet. An das Ethik-Komitee können sich PatientInnen, Angehörige sowie MitarbeiterInnen der St. Vincenz-Krankenhäuser wenden. Dazu steht ein Kontaktbogen zur Verfügung, der hier abrufbar bzw. über die Geschäftsführung der Krankenhausgesellschaft zu erhalten ist. 

Mitglieder und Kontakt

Das Ethik-Komitee setzt sich zusammen aus katholischen und evangelischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie Verantwortungsträgern aus beiden christlichen Konfessionen, leitenden Ärzten und leitenden Pflegekräften sowie Verantwortlichen für die Qualitätsentwicklung. Mitglieder im Ethik-Komitee sind: 

  • PD Dr. Michael Fries (Chefarzt der Anästhesie und operativen Intensivmedizin)
  • Pfarrer Andreas Fuchs
  • Pfarrerin Claudia Gierke-Heinrich (Evangelische Krankenhausseelsorgerin)
  • Prof. Dr. Thomas Neuhaus (Chefarzt der Onkologie und Palliativmedizin)
  • Dekan Manfred Pollex (Dekan des Evangelischen Dekanats Runkel in Limburg)
  • Pater Joseph Vellappanattu (Katholischer Krankenhausseelsorger)
  • Peter Voss (Qualitätsmanagementbeauftragter)
  • Martina Weich (Pflegedirektorin)

Vorsitzende ist Pfarrerin Claudia Gierke-Heinrich.

Patientenverfügung

Patientenverfügungen gewinnen im Krankenhausalltag zunehmend an Bedeutung.

Für viele Menschen ist es nach wie vor überraschend, dass die Rechtslage in Deutschland keine automatische Stellvertretung auch in Gesundheitsfragen kennt. Dies bedeutet konkret, dass etwa der Ehepartner oder andere nahe Angehörige nicht automatisch die alleinige Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf die Behandlung haben, wenn sich der Patient selbst nicht mehr äußern kann.

Liegt keine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht vor, in der eine bestimmte Person bzw. bestimmte Personen mit entsprechenden Vollmachten für Gesundheitsfragen ausgestattet sind, muss ggf. über das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist. Deshalb ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen, in der zum einen die Person des Vertrauens bevollmächtigt wird und in dem zum anderen die Wunsch- und Wertvorstellungen des Patienten schriftlich festgehalten sind.

Auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums finden Sie eine Übersicht und können sich die entsprechenden Muster-Formulare sowohl für eine Patientenverfügung, als auch eine Betreuungsvollmacht hier herunterladen. Ratsam ist es allerdings auch, sich an einen Notar zu wenden.