Seitliche Unternavigation

Zusatzinformationen im Sidebar

Hauptinhalt

St. Vincenz-Krankenhaus lockert Corona-Regeln

Mit Auslaufen diverser Schutzmaßnahmen zum März lockern auch die St. Vincenz-Krankenhäuser Limburg und Diez ihre Corona-Regeln. Eine Testpflicht wird es nicht mehr geben, andere Schutzmaßnahmen bleiben, in Absprache mit dem Gesundheitsamt und den anderen Kliniken im Landkreis, jedoch weiterhin bestehen:

Ab dem 1. März entfällt die Testpflicht für Patienten, Besucher und Mitarbeiter. Um das Krankenhaus zu betreten, benötigen diese dann keinen Nachweis mehr über einen negativen Coronatest. Sollten Patienten Erkältungssymptome aufweisen, werden diese vor Ort in der Klinik getestet und ggf. isoliert. Besuchern, die entsprechende Symptome aufweisen, ist der Zutritt nach wie vor untersagt.

Zeitgleich wird auch die Besuchsregelung gelockert: Pro Patient dürfen von nun an zwei Personen zu Besuch in die Klinik kommen. Werktags (d.h. montags bis samstags) sind Besuche in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Sonntags werden die Besuchszeiten auf 10 bis 18 Uhr ausgeweitet. Ausnahmen gelten für die Gynäkologie und die Kinderklinik.

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt unterdessen weiterhin bestehen: Patienten und Besucher sind nach wie vor verpflichtet, innerhalb der Klinik eine FFP2-Maske zu tragen. Mitarbeiter müssen die FFP2-Maske in allen Bereichen tragen, in denen Patientenkontakt besteht. „Wir wissen, dass wir damit strenger agieren, als es die Verordnung vorsieht“, so die Klinikleitung. „Doch der Schutz unserer Patientinnen und Patienten hat für uns nach wie vor oberste Priorität. Hierzu sowie zu allen anderen Maßnahmen haben wir uns im engen Austausch mit dem Gesundheitsamt und den weiteren Kliniken im Landkreis abgestimmt.“

Die Regelungen gelten vorerst bis zum 7. April 2023.