Nach wie vor bräuchten Kliniken landauf landab unbürokratische Liquidätshilfen und kostendeckende Ausgleichszahlungen. Nach Überzeugung Wernerts ist das nicht zu viel verlangt: „Dies wäre angemessener Respekt und Anerkennung seitens der Politik für herausragende Leistungen zur Bewältigung der Pandemie und gleichzeitig auch für die ohnehin enormen Anstrengungen bei der wohnortnahen Versorgung und dem Aufrechterhalten von Notfallstrukturen im ländlichen Raum.“ Stattdessen habe man den Eindruck, dass die Pandemiepolitik der Bundesregierung sich aktuell komplett von der Realität in den Kliniken entkoppele.
Konkret fehlten zum Beispiel dem St. Vincenz-Krankenhaus Limburg schon mit den jetzigen Ausgleichszahlungen allein für die Monate Januar bis Mai 2,6 Millionen Euro. Hierbei würden pro nicht betreibbarem aber vorzuhaltendem Bett und Tag bis Mitte April lediglich 504 €uro Ausgleich gezahlt, notwendig und kostendeckend wären aber 636 Euro. Ab Mitte April fließe dann gar nichts mehr. Langfristig passten die Finanzierungsstrukturen ohnehin nicht mehr, da eine Entkoppelung von der Zahl der Patientenbehandlung und fixem Budget für die Klinik schon vor der Pandemie überfällig gewesen sei.
Die Ausgleichszahlungen erhalten die Krankenhäuser für den pandemiebedingten Belegungsrückgang und die Verpflichtung zur Freihaltung von Betten für die Versorgung der Covid-Patienten sowie die zeitweise immer wieder notwendige Reduzierung des Elektivprogramms. Wernert: „Weniger Patienten bedeutet für die Krankenhäuser sofort analog weniger Einnahmen bei gleichem Versorgungsauftrag. Das heißt wir müssen die hochspezialisierte medizinische Infrastruktur permanent vorhalten, an sieben Tagen die Woche über 24 Stunden, bekommen aber nicht den Kostenersatz dafür.“
Als Vorstandsmitglied der rheinland-pfälzischen Krankenhausgesellschaft bekräftigt er den Appell des Gremiums: „Wir fordern den Gesundheitsminister auf, noch im März Klarheit zu schaffen, wie die Absicherung der Krankenhäuser für 2022 und für das Folgejahr aussehen wird.“ Auch für das Jahr 2023 müssten schon jetzt Übergangsregelungen getroffen werden, bevor die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformen greifen könnten. Denn auch 2023 würden die Krankenhäuser bei eben extrem gestiegenen Kosten nicht ihr gewohntes Leistungsniveau erreichen können.
Die Ausgleichszahlungen über den 18.04.2022 verlängert werden und auch die nunmehr vom Bundesgesundheitsministerium bis 30.06.2022 vorgesehenen Versorgungsaufschläge nicht - wie in der geplanten Rechtsverordnung formuliert - die letztmalige finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser in der Pandemie darstellen.