Neurologische Abteilung:
Ambulanz und Sprechstunden
Notfälle:
Notfälle können sich jederzeit in der konservativen Notaufnahme des St. Vincenz-Krankenhauses (Erdgeschoß) vorstellen.
Sprechstunde Chefarzt Dr. med. Oberwittler:
Vorraussetzung:
Privatpatienten, Selbstzahler, Berufsgenossenschaft, Gesetzlich Versicherte nur auf Überweisung von Neurologen, Nervenärzten und bis zu 6 Monate nach stationärem Aufenthalt auf Überweisung des Hausarztes.
Anmeldung: Christine Gersdorf, Telefon 06431/292-4491
Zeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Botulinum Toxin Sprechstunde CA Dr. med. Oberwittler
Indikationen Dystonien (Blepharospasmus, Tortikollis spasmodikus , Schreibkrampf), Spasmus hemifazialis, Spastik bei infantiler Cerebralparese ab 2 Jahren, Handspastik nach Schlaganfall, axilläre Hyperhidrose (pathologisches Schwitzen). Weitere Indikationen (noch nicht als Kassenleistung zugelassen): Andere neurologische Bewegungsstörungen, Hyperhidrose ausserhalb der Achselhöhlen, Speichelfluss bei Schluckstörungen nach Schlaganfall. Diese Indikationen können nur behandelt werden, wenn die Kosten vom Patienten selbst getragen werden.
Voraussetzung: Privatpatienten, Selbstzahler, Gesetzlich versicherte Patienten mit Überweisung von Fachärzten für Neurologie, Augen-, HNO-Heilkunde und Pädiatrie.
Anmeldung: Christine Gersdorf, Telefon 06431/292-4491
Zeiten: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Vorstationäre Behandlung
(Oberarzt S. Klingebiel, Dr. Schwahn)
Patienten mit einer Krankenhauseinweisung eines Hausarztes oder Facharztes können als Tagespatienten untersucht und behandelt werden, ohne dass eine stationäre Aufnahme notwendig ist (§ 115 a SGB V), wenn die entsprechenden Voraussetzungen bestehen. Im Rahmen der vorstationären Behandlung findet eine fachärztliche Anamnese-Erhebung und Untersuchung, gegebenenfalls eine weitere neurologische Funktionsdiagnostik Neurophysiologie, Neurosonologie, Laboruntersuchungen und gegebenenfalls bildgebende Untersuchung mittels CT oder MRT statt.
Vorstationäre Untersuchungen und Behandlungen können
als Notfälle oder als geplante Einweisungen durchgeführt
werden (Termine unter 292-4491).
Gutachten:
Fachneurologische Gutachten im Auftrag von Berufsgenossenschaften, privater Unfallversicherung, Gerichten, Behörden. Gutachten für Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) über neurologische Erkrankungen (der Chefarzt besitzt die verkehrsmedizinsche Qualifikation nach § 4f FeV).



