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Frauenklinik

Allgemeines

 

Sozialdienst

Die akute Behandlung einer Krebserkrankung ist oft ein langwieriger Prozess. In dieser speziellen Lebenssituation können die betroffenen Frauen mit unterschiedlichen Schwierigkeiten konfrontiert werden. Diese zu bewältigen stellt unter Umständen enorme Anforderungen an die Patientinnen und deren Angehörige dar.

In manchen Bereichen kann der Sozialdienst im Krankenhaus unterstützend mitwirken, und zwar:

bei der Beantragung einer Haushaltshilfe:

Wenn Kinder unter 12 Jahren zu versorgen sind und der Ehemann nachweislich seinen Jahresurlaub bereits genommen hat und nachweislich keine anderen Angehörigen das Kind versorgen können, kann von der Krankenkasse bis zu vier Wochen eine Haushaltshilfe bewilligt werden.

bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises:

Berufstätige Frauen haben dadurch einen Steuervorteil und mehr Urlaubstage. Sie haben auch ein früheres Renteneintrittsalter. (Sie können aber nicht - wie oft angenommen - günstiger Bus fahren oder (Geh-)behinderten-Parkplätze benutzen.) Für nicht berufstätige Frauen ergibt sich durch den Schwerbehindertenausweis eventuell ein Steuervorteil.

bei der Beantragung einer Anschlussheilbehandlung (AHB):

Manche Frauen können zum Ende ihrer Primärbehandlung eine Anschlussheilbehandlung machen. Die Voraussetzungen hierfür sind individuell verschieden. Frauen, die dies wünschen, sollten ihren Arzt darauf ansprechen und sich dann ca. zwei Wochen vor dem Ende ihrer Primärbehandlung (da hier Fristen einzuhalten sind) mit dem Sozialdienst in Verbindung setzen, um einen entsprechenden Antrag auszufüllen.

Die Primärbehandlung besteht aus dem stationärem Aufenthalt nach der Operation und, wenn dies bei Ihnen zutrifft, der Chemotherapie und/oder der Bestrahlung.

Da die Anschlussheilbehandlungen von den Rentenversicherungsträgern finanziert werden, brauchen wir Informationen über die Rentenversicherungsnummer und den Rentenversicherungsträger (LVA oder BfA).

Unsere Mitarbeiter vom Sozialdienst:

Doris Schneider
7.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
Tel: 292-4644
Kerstin Schmidt
7.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Tel: 292-4648

stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Um jedoch Terminüberschneidungen zu vermeiden, würden wir Sie bitten, einen Termin zu vereinbaren.

Wir wünschen allen Patientinnen einen guten Genesungsprozess und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!